Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 23. Januar 2026

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der 42systems GmbH & Co. KG („42systems“) gegenüber ihren Kunden.

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn 42systems diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Eine aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann unter https://42systems.de/agb eingesehen werden.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

Vertragsbestandteile sind:

  • das individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung von 42systems,
  • ergänzende Dienstleistungs- oder Supportvereinbarungen (SLA),
  • diese AGB.

Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, 42systems hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Leistungen von 42systems

42systems vertreibt Produkte (z.B. Datenlogger, Sensoren, Software, Zubehör) und erbringt Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Planung, Systemintegration, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Support, Wartung sowie Kalibrier- und Serviceleistungen.

Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, werden Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der
§§ 611 ff. BGB erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4. Preise, Zahlung und Steuern

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend und verlieren 90 Tage nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung durch 42systems zustande.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Zölle, Abgaben oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Gebühren. Sofern nicht anders vereinbart, sind Versand-, Reise-, Installations- oder sonstige Nebenleistungen gesondert zu vergüten.

Wiederkehrende Gebühren (z.B. Lizenz- oder Servicegebühren) sind jeweils im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug ist 42systems berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere Lieferungen oder Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

5. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Sofern nicht anderweitig von 42systems vereinbart, erfolgen alle Lieferungen FCA (frei Frachtführer) an den vom 42systems benannten Ort (gemäß ICC Incoterms 2020).

Das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung während des Transportes geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von 42systems.

6. Abnahme

Produkte gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung eine begründete Mängelanzeige in Textform übermittelt.

Dienstleistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung eine begründete Mängelanzeige in Textform erhebt.

7. Cloud-Services und Drittanbieter

Sofern Leistungen im Zusammenhang mit cloudbasierten Systemen erbracht werden, gilt:

42systems ist nicht Betreiber der Cloud-Infrastruktur. Die Cloud-Dienste werden durch Drittanbieter bereitgestellt. Für diese gelten ergänzend deren eigene Nutzungs- und Vertragsbedingungen.

42systems übernimmt keine Garantie für Verfügbarkeit, Performance oder Betriebszeiten von Cloud-Diensten Dritter.

42systems haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Einstellungen von Drittanbietern, die außerhalb des Einflussbereichs von 42systems liegen.

42systems erbringt Leistungen als Systemintegrator sowie Service- und Supportpartner, nicht als Lizenzgeber oder Cloud-Betreiber.

8.  Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Bei On-Premises-Systemen ist der Kunde insbesondere verantwortlich für:

  • Betrieb, Wartung und Sicherheit der IT-Infrastruktur
  • Datensicherung und Wiederherstellungskonzepte
  • Netzwerkstabilität und Zugriffsrechte
  • Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen

Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

9. Gewährleistung

Für gelieferte Produkte gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Lieferung.

Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Untersuchung und Mängelanzeige gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Ein Mangel liegt vor, wenn das gelieferte Produkt oder die erbrachte Werkleistung bei normalem Gebrauch wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch die Funktionsfähigkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Bei berechtigten Mängeln leistet 42systems nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Eine Minderung oder ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • normale Abnutzung oder Verschleiß,
  • unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
  • Installation, Konfiguration oder Wartung durch den Kunden oder Dritte,
  • Veränderungen oder Eingriffe ohne Zustimmung von 42systems,
  • äußere physikalische, elektrische oder sonstige Umwelteinflüsse außerhalb des Einflussbereichs von 42systems,
  • kundenseitig beigestellte Komponenten oder Vorgaben.

Bei Software und cloudbasierten Systemen beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass diese im Wesentlichen entsprechend der vereinbarten Spezifikation funktionieren. Eine Gewährleistung für unterbrechungsfreien oder jederzeit fehlerfreien Betrieb wird nicht übernommen.

Für Dienstleistungen, die nicht als Werkleistung vereinbart sind, schuldet 42systems eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder regulatorischer Erfolg wird nicht geschuldet.

Kosten für Aus- und Wiedereinbau, Zugang, temporäre Infrastrukturen oder vergleichbare Aufwendungen sind nicht Teil der Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.

10. Haftungsbeschränkung

42systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 42systems nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrags beschränkt, maximal jedoch auf 100.000 € je Schadensfall.

Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Service- oder Supportverträgen) ist die Haftung auf den Netto-Jahreswert des jeweiligen Vertrags begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, Datenverluste oder Bußgelder ausgeschlossen.

Die von 42systems bereitgestellten Systeme und Leistungen dienen der Überwachung und Dokumentation von Messdaten. Die regulatorische, qualitätsrelevante oder freigaberelevante Bewertung und Nutzung dieser Daten liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

Für Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder Störungen von Cloud-Diensten oder sonstigen Leistungen Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs von 42systems liegen, übernimmt 42systems keine Haftung.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten, ausgenommen Zahlungspflichten.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

13. Geistiges Eigentum und Software

Alle Rechte an Software, Dokumentationen, Marken und sonstigem geistigen Eigentum verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

Software wird lizenziert, nicht verkauft. Eine Weitergabe, Veränderung, Dekompilierung oder sonstige unbefugte Nutzung ist nicht gestattet.

14. Datenschutz

42systems verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

15. Administrative Zusatzleistungen

Verlangt der Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung oder der Vertragsdurchführung besondere administrative Leistungen, die über die üblichen kaufmännischen und organisatorischen Anforderungen hinausgehen, stellt dies eine zusätzliche Leistung dar, die nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs ist.

Dies gilt insbesondere für:

  • das Ausfüllen kundenspezifischer Lieferanten-, Versand-, Compliance- oder Registrierungsformulare,
  • Registrierungen und Tätigkeiten in kundenseitig vorgegebenen Systemen oder Portalen (z.B. Supplier-, Upload- oder E-Invoicing-Portale),
  • die Nutzung externer Portale zur Abwicklung von Aufträgen, Bestellungen, Leistungsnachweisen oder Rechnungen,
  • die Einholung externer Nachweise oder Bestätigungen (z.B. Bank- oder Bonitätsnachweise).

42systems ist berechtigt, den hierdurch entstehenden administrativen Zusatzleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach vorheriger Information des Kunden pauschal oder nach Zeitaufwand gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.

16. Referenznennung

42systems ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen, z.B. in Präsentationen oder Angebotsunterlagen.

Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Auf Wunsch erfolgt die Referenznennung anonymisiert oder unterbleibt vollständig.

17. Laufzeit und Kündigung

Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg.

19. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.